Vorteile beim Wahlarzt
- Kurze Wartezeiten
- Gute Terminplanung
- Umsichtige und umfassende Abklärung der Beschwerden
Wahlärzte haben in der Regel mehr Zeit für Ihre Patienten und die Betreuung ist durch die geringere Patientenzahl persönlicher.
Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet und können bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80% des Kassenhonorars. Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch.
Viele erbrachte und durchaus sinnvolle und notwendige Leistungen werden von einigen Krankenkassen gar nicht oder nur geringfügig rückvergütet. „ZEIT" z.B. ist KEINE LEISTUNG im Sinne der Krankenkassen. Einige Zusatzversicherungen übernehmen jedoch die Bezahlung des Wahlarzthonorars.
Wichtig: Jeder Patient hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen. Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt. Überweisungen zu anderen Ärzten werden in der Regel von den Kolleginnen und Kollegen genauso wie Überweisungen von Ärzten mit Kassenverträgen behandelt.